In welchen Fällen wird eine Gartenhaus Baugenehmigung erforderlich?

D

er Traum vom gemütlichen, überdachten Domizil im Grünen lässt sich manchmal nur mit einer Gartenhaus Baugenehmigung realisieren.

Einfach munter drauflosbauen, ohne sich vorher nach den Vorschriften erkundigen, kann nach hinten losgehen, egal ob es sich um ein Blockbohlenhaus, eine Spielhütte für die Kinder oder um günstige Gartenlauben aus Polen handelt.

Ärger mit den Behörden lässt sich vermeiden, wenn die notwendigen Schritte bereits im Vorfeld, noch vor dem Kauf, abgeklärt werden. Ungenehmigtes Bauen eines Gartenhauses bietet zudem Konfliktpotenzial mit den Anwohnern. Verläuft alles in geordneten Bahnen, besteht diesbezüglich kein Anlass zu Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Ob eine Gartenhaus Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Größe und vom jeweiligen Bundesland ab

Baugenehmigung für GartenhausLeider existiert keine Regelung, die in ganz Deutschland Gültigkeit besitzt. Deshalb sollte prinzipiell jeder, der den Bau eines Gartenhauses plant und auf Nummer sicher gehen möchte, beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Die Mitarbeiter in der kommunalen Bauverwaltung wissen Bescheid und geben gerne Auskunft. Selbst wenn es kein Baugenehmigungsverfahren bedarf, kann das öffentliche Baurecht nicht außen vor bleiben.

Werden die Vorgaben nicht beachtet, besteht die Gefahr, dass ein bereits errichtetes Gartenhaus wieder abgerissen werden muss.

Vor der Errichtung eines Gartenhauses ist die Kontaktaufnahme mit den örtlichen Baubehörden immer empfehlenswert.

Wie groß darf das Gartenhaus sein, damit ein Baugenehmigungsverfahren entfällt?

Grundsätzlich wird kein Bauantrag benötigt, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und das Gartenhaus ein gewisses Volumen nicht übersteigt.

In Bayern und Brandenburg dürfen es bis zu 75 Raummeter sein, im Saarland bis 60 m³, in Rheinland-Pfalz bis 50 m³, in Niedersachsen und Baden-Württemberg bis 40 m³, in Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bis 30 m³ und in Mecklenburg-Vorpommern bis 20 m³.

Eine weitere Prämisse stellt das Nichtvorhandensein von Aufenthaltsräumen, Toiletten oder Feuerstätten dar. Das Gartenhaus darf demzufolge keinem Daueraufenthalt von Personen dienen. Gelegentliches Übernachten wird sicherlich niemand kontrollieren und ahnden.

Eventuell muss ein Mindestabstand zur Grenze eingehalten werden. Von Bedeutung kann die Bodenplatte sein, wenn sie zum Beispiel aus Beton ausgeführt werden soll.

In Kleingartenkolonien oder Pachtgärten sehen die Vorschriften etwas anders aus. Hier kommt es auf die Grundfläche des Gartenhauses an.

Bis zu 24 m² einschließlich überdachter Terrasse sind für gewöhnlich genehmigungsfrei. Die Form der Grundfläche spielt keine Rolle, ob rund, vier-, sechs- bzw. achteckig oder sogar ein Gartenhaus dreieckig.

Wie geht das Baugenehmigungsverfahren vonstatten?

Wird ein Bauantrag benötigt, reicht in den meisten Fällen ein einfaches Verfahren. Nachfolgende Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen:

  • Ausgefülltes Bauantragsformular (beim Bauamt erhältlich) mit Baubeschreibung
  • Lageplan im Maßstab 1: 500 mit allen bestehenden Gebäuden (Nachbargrundstücke inklusive) und mit rot einskizziertem Gartenhaus, um zu sehen, wo das Gartenhaus stehen soll. Die Abstände zu Gebäuden und Nachbargrundstücken müssen ebenfalls eingetragen sein.
  • Bauplan (Grundriss, Ansichten und Schnitt) Eventuell reicht nach Absprache mit dem Bauamt ein Prospekt vom Hersteller mit allen Maßen.
  • Auflistung der verwendeten Materialien
  • Sind Anschlüsse vorgesehen, zählt ein Leitungsverlegeplan zu den relevanten Unterlagen.
  • Ist eine Heizung für das Gartenhaus vorgesehen, z. B. eine Solaranlage, sollte ein Vermerk darauf hinweisen. Ein Ofen mit Feuerstelle geht mit der Errichtung eines Kamins einher, was unter Umständen hinsichtlich des Bauantrags ein Regelverfahren notwendig macht.
  • Das Baugesuch für das Blockbohlenhaus oder einen anderen Typ Gartenhaus muss natürlich noch vom Bauherrn unterschrieben werden.
  • Jeder Dokumentensatz wird in einen Schnellhefter aus Pappe eingeheftet, und zwar eine grüne Mappe für die Bauaufsichtsbehörde, eine rote Mappe für den Bauherrn und eine gelbe Mappe für die Gemeinde. Diese Farbzusammenstellung ist jedoch nicht mehr in allen Bundesländern zwingend vorgeschrieben.
  • Ob für das vereinfachte Verfahren einer Gartenhaus Baugenehmigung ein Architekt hinzugezogen werden muss, gibt das Bauamt vor.

Wer fertigt den Bauplan an?

Normalerweise zählt die Planerstellung zu den Aufgaben eines Architekten oder Bauzeichners. Bei Gartenhäusern stellen in aller Regel die Hersteller eine entsprechende Skizze zur Verfügung. Am besten vor der Bestellung nachfragen.

Die zukünftigen Besitzer sollten zunächst das Gartenhaus konfigurieren, damit bezüglich der Details keine Rückfragen mehr bestehen. Seriöse Unternehmen warten auf die Erlaubnis zum Bau des Gartenhauses und nehmen den Auftrag erst nach einem positiv verlaufenden Baugenehmigungsverfahren verbindlich entgegen.

Handelt es sich um Gartenhäuser oder Gartenlauben aus Polen, sollte die Bereitstellung eines Bauplans gleichfalls kein Problem sein.

Wie geht es nach der Einreichung des Bauantrags weiter?

Die zeitliche Dauer, die das Prozedere bis zur Genehmigung beansprucht, kann sehr unterschiedlich sein. Prognosen sind deshalb mit einem großen Unsicherheitsfaktor behaftet.

Gehen die Bauantragsmappen beim Bauamt ein, nimmt die Behörde zunächst eine Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Baugesetzbuch, den örtlichen Bauvorschriften und mit anderen rechtlich öffentliche Anordnungen vor. Werden keine Diskrepanzen festgestellt, sollte die Gartenhaus Baugenehmigung in schriftlicher Form bald vorliegen.

0 Kommentare… Kommentar hinzufügen

Leave a Comment