Darf man ein Gartenhaus auf die Grundstücksgrenze setzen?

Wird eine Baugenehmigung benötigt, muss die vorgesehene Lage des Gartenhauses in den einzureichenden Unterlagen klar ersichtlich sein. Hinsichtlich des Standorts findet das Baurecht Beachtung.

Am besten wird schon vor dem Kauf eines Gartenhauses ein Platz ausgewählt, der nach den gesetzlichen Bestimmungen infrage kommt. Bei einem großen Grundstück bereitet die Auswahl eines passenden Standorts sicherlich keine Schwierigkeiten.

Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben ….

Anders sieht es bei kleineren und vor allem bei schmalen Arealen aus. Unter diesen Umständen kann die Suche nach dem besten Platz zum Problem werden.

Darf ein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze stehen oder existieren anders lautende Vorschriften?

Damit das Gartenhaus richtig zur Geltung kommt, braucht es eine geeignete Standfläche. Moderne Gartenhäuser erfüllen nicht nur einen zweckmäßigen Nutzen, sie verfügen über eine ansprechende Architektur, die den Geschmack des Bauherrn optisch zum Ausdruck bringt.

Gartenhäuser aus Polen sind zum Beispiel häufig mit aufwendigen Zierelementen am Dach ausgestattet. Wer die natürliche Farbe des Holzes langweilig findet, kann sich für einen Anstrich in einem auffallenden Farbton entscheiden.

Andere bevorzugen ein Design mit klaren Linien, das sich auf das Wesentliche konzentriert. Der optimale Standort setzt jeden Baustil gekonnt in Szene.

Was sagt das Baurecht über den nötigen Grenzabstand aus?

Während sich die maximale Größe des Gartenhauses, ohne dass es eine Baugenehmigung bedarf, nach den Verordnungen der verschiedenen Bundesländer richtet, trifft für das Nachbarschaftsrecht eine bundeseinheitliche Regelung zu.

Die einzelnen Bestimmungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell in den Paragraphen 903 bis 924, verankert. Mit dieser Verfahrensweise werden zwischen benachbarten Grundstücken wechselseitige Beeinträchtigungen vermieden bzw. limitiert.

Das Nachbarschaftsrecht sieht für den Bau eines Gartenhauses einen Grenzabstand von mindestens 3 m vor. Diese Vorschrift im Baurecht stellt die Belüftung, Belichtung und Besonnung des Nachbargrundstücks sicher.

Wer nichts riskieren möchte, hält die vorgeschriebene Distanz ein und umgeht damit eventuelle Konflikte mit den Behörden und den Anrainern.

Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze

Finden die Abstandsregeln Berücksichtigung, bleibt der Nachbarschaftsfrieden gewahrt. Unter gewissen Voraussetzungen darf das Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze stehen.

Hier die Vorgaben, die erfüllt werden müssen:

  • Wandhöhe des Gartenhauses bis 3 m.
  • Auf der betreffenden Seite insgesamt nicht mehr als 9 m Grenzbebauung.
  • Überdachte Fläche des Gartenhauses maximal 20 qm.

Vorsichtshalber sollte bei der Behörde nachgefragt werden, ob ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze in Ordnung geht. Es empfiehlt sich zudem, den Nachbarn bezüglich des Bauvorhabens rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, damit er bei der Errichtung des Gartenhauses nicht unvorbereitet überrascht wird.

Fazit:

Grundsätzlich ist ein Grenzabstand von 3 m einzuhalten. Das Baurecht gestattet jedoch Ausnahmen, wenn Höhe und Fläche des Gartenhauses sowie die komplette Grenzbebauung vorgegebene Mindestmaße nicht überschreiten.

0 Kommentare… Kommentar hinzufügen

Leave a Comment