Wie groß darf ein Gartenhaus sein ohne Baugenehmigung?

Viele zur Verfügung stehende Varianten erleichtern nicht unbedingt die Planung eines Gartenhauses. Ganz im Gegenteil, je mehr Versionen angeboten werden, desto schwerer erweist sich die Auswahl.

Soll es ein Blockbohlenhaus sein oder bietet ein gemauertes Häuschen einen größeren Nutzen? In den häufigsten Fällen erhalten Holzgartenhäuser den Vorzug. Meist handelt es sich um einen gekauften Bausatz, der in Eigenleistung im heimischen Garten errichtet wird.

Bevor ein Auftrag erteilt werden kann, muss bekannt sein, welche Dimension erlaubt ist und ab welchem Format ein Bauantrag nötig wird, um Schwierigkeiten mit den Behörden und den Nachbarn zu vermeiden.

Wie groß darf ein Gartenhaus sein, ohne dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss?

Grosses Gartenhaus

Großes Gartenhaus – fast schon ein Landhaus

In Deutschland existiert bedauerlicherweise keine einheitliche Regelung, denn die Bauordnungen unterliegen dem Föderalismusprinzip. Die Länder verfügen demzufolge über Eigenständigkeit.

Wie groß ein Gartenhaus sein darf, hängt von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen, wenn ausschließlich der örtliche Bebauungsplan greift.

Diese maximalen Rauminhalte gelten für die einzelnen Bundesländer

Nachfolgend die erlaubten Rauminhalte für ein genehmigungsfreies Gartenhaus gemäß zuständiger Länderbauordnung (Stand 11.2015). Aufgeführt ist jeweils das maximal zulässige Volumen.

  • Bayern: 75 m³
  • Berlin: 10 m³
  • Bremen: 30 m³
  • Brandenburg: 75 m³
  • Hamburg: 30 m³
  • Hessen: 30 m³
  • Mecklenburg-Vorpommern: 20 m³
  • Niedersachsen: 40 m³
  • Nordrhein-Westfalen: 30 m³
  • Rheinland-Pfalz: 50 m³
  • Saarland: 60 m³
  • Sachsen: 15 m³
  • Sachsen-Anhalt:
  • Schleswig-Holstein: 30 m³
  • Thüringen: 15 m³

Die angegebenen Rauminhalte beziehen sich nur auf innerörtliche Bebauungsgebiete. Außerhalb von Siedlungen gelten für gewöhnlich andere Vorgaben.

In der Nähe von Natur- und Kulturdenkmälern und innerhalb historischen Ortskernen bestehen womöglich Beschränkungen.

Für reine Gerätehäuser, in denen nur Rasenmäher, Gartenschläuche, Gießkannen und Werkzeuge untergebracht sind, können gegebenenfalls andere Vorschriften zum Tragen kommen.

Die Beantragung einer Baugenehmigung lässt sich nicht umgehen, wenn das Gartenhaus das höchst zulässige Volumen überschreitet. Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Ausmaß und Größe beziehen sich natürlich auch auf gebrauchte Gartenhäuser, die demontiert und an einem anderen Ort wieder errichtet werden.

Zur Beachtung: Die vorstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Gewährleistung. Vor der Anschaffung eines Gartenhauses empfiehlt sich immer eine Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. bei der Stadt oder Gemeinde, um die tatsächlich gültige Größe zu erfahren.

Was besagt das Bundeskleingartengesetz?

Unter einem Klein- oder Schrebergarten wird ein Garten verstanden, der ausschließlich der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung dient und sich in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten befindet.

Er kommt einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung und der Erholung in der Natur zugute. Die eingezäunten Parzellen verfügen in der Regel über eine Fläche von bis zu 400 qm. Laut Bundeskleingartengesetz darf das auf dem Grundstück befindliche Gartenhaus, die Laube, höchstens 24 qm groß sein.

Ein überdachter Freisitz ist in dieser Fläche bereits eingerechnet. Es heißt auch noch, dass das Gartenhaus einfach gehalten sein soll und sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen darf.

Ist eine Baugenehmigung für (gebrauchte) Gartenhäuser aus Polen erforderlich?

Schon im Einsatz gewesene Gartenhäuser sind in der Anschaffung erheblich günstiger als neue Produkte. Mit etwas Glück wird ein gebrauchtes Gartenhaus sogar kostenlos zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich einer Baugenehmigung bestehen die gleichen Regeln.

Eine weitere Alternative zum Geldsparen stellen Garten- und Gerätehäuser aus Polen dar. Breslau liegt nicht weit von der deutschen Grenze entfernt. Der Besuch in einer der dort niedergelassenen Schreinerei bietet sich vor allem für Deutsche aus Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an.

Befindet sich das Unternehmen in Masuren, der nordöstlichen Region Polens, dauert die Anreise entsprechend länger. In und um Lublin sind gleichfalls diverse Schreinereien ansässig, die Gartenhäuser, Pavillons und Carports herstellen. Diese Stadt liegt jedoch im Osten Polens.

Kurzzusammenfassung:

Bezüglich der erlaubten Größe für ein Gartenhaus gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. Je nach Bundesland variiert das Volumen, das nicht überschritten werden darf, damit keine Baugenehmigung eingeholt werden muss.

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